Formular Stifter-/Spendererklärung

In kleinen Schritten ein gutes Ziel erreichen.

Dankbar aufgegriffen hat der Vorstand die Anregung einer Stifterin, den Zustiftungsbetrag von 250 Euro für die "Vollmitgliedschaft" nicht nur als Einmalzahlung zu akzeptieren, sondern auch die Möglichkeit für ein Ansparen zu ermöglichen. Dies dürfte all denen entgegenkommen, die die Arbeit unserer Bürgerstiftung unterstützen wollen, aber kleinerer Geldüberweisungen bevorzugen.

EDV-technisch bereitet es uns keine Schwierigkeiten, wenn der Zustifter / die Zustifterin den Monatsbetrag  per Dauerauftrag überweist bzw. eine entsprechende Einzugermächtigung erteilt.

Sobald die 250 Euro angespart sind, erhält der Zustifter / die Zustifterin die Stifterurkunde.

Wir freuen uns über viele neue Zustifter/innen.
Sollte jemand seinen Dauerauftrag auch nach dem Erreichen des Sparzieles weiterlaufen lassen wollen,
seien Sie versichert, wir hätten nichts dagegen einzuwenden. 

Das Formular für Ihre Zustiftung finden Sie hier.

Was können Sie tun?

Jeder Bürger, jede Firma, jede Vereinigung kann (und sollte) mitmachen durch persönlichen Einsatz oder durch finanzielle Hilfe.

Es gibt zwei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung

Die Zustiftung
Hier bewirkt der gestiftete Betrag eine Erhöhung des Stiftungskapitals und somit erhöhte Zinserträge.

Die Spende
Dieser Betrag kann sofort in vollem Umfang für bestimmte Vorhaben ausgegeben werden. Beide Alternativen der finanziellen Unterstützung sind sehr wichtig. Das Zustiften mehrt das Kapital und erlaubt der Bürgerstiftung somit, langfristig aktiver zu werden. Spenden erlauben die kurzfristige Umsetzung notwendiger Projekte, da sonst auf die ersten Zinserträge ein Jahr gewartet werden müsste. Sowohl Zustifter als auch Spender können den Verwendungszweck ihres Geldes selbst bestimmen. Auch der kleinste Betrag und jede helfende Hand ist herzlich willkommen.


Ich mache mit 
Stifter-/Spendererklärung