Ruppert: Neues Gesetz unterstützt Stiftungsarbeit
Wetterauer Zeitung (bk) vom 18.10.2007
Bad Nauheim (bk). Der Bundesgesetzgeber erleichtert finanzielles Engagement, das Stiftungen zugute kommt. Darauf weist Vorstandsmitglied Klaus Ruppert von der Bürgerstiftung "Ein Herz für Bad Nauheim" hin. Der Bundesrat habe kürzlich das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" verabschiedet.
Im Fokus der Reform stünden Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, um die Zivilgesellschaft zu stärken und bürgerschaftliches Engagement zu fördern. Das Spendenrecht sei vereinfacht, Bürokratie abgebaut worden. Insbesondere für gemeinnützige Stiftungen wie "Ein Herz für Bad Nauheim", aber auch für gemeinnützige Vereine sehe die Reform deutliche Verbesserungen vor.
Wie Ruppert erklärte, können Bürger künftig mehr Geld als bisher als Sonderausgaben oder Spenden in der Steuererklärung geltend machen. Die entsprechenden Höchstgrenzen seien angehoben worden. So könnten Steuerzahler jetzt für Zuwendungen in das Grundstockvermögen von gemeinnützigen Stiftungen eine Million Euro (Eheleute 2 Millionen) als Sonderausgaben angeben. Bislang habe die Obergrenze bei 307000 Euro gelegen.
Damit beabsichtigt der Gesetzgeber laut Ruppert, das Grundstockvermögen bereits bestehender Stiftungen weiter zu stärken. Neugründungen werde die Bildung eines höheren Grundstockes erleichtert. Das neue Gesetzt trete rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft.